Privatwege: Bin ich zum Winterdienst verpflichtet und was passiert, wenn ich ihn nicht durchführe?

Was ist ein Privatweg und warum sind Sie als Besitzer im Winter gefragt?
Privatwege und -straßen sind Grundstücke in Privatbesitz, die der Öffentlichkeit nur teilweise zugänglich sind. Diese Art von Straße wird normalerweise für einen bestimmten Zweck verwendet, z. B. als Zugang zu einem Grundstück oder als Zugang zu einem Industriegebäude. Straßenbesitzer werden oft in die Verantwortung genommen dafür zu sorgen, dass ihre Straßen frei und sicher sind. Dazu müssen sie im in der kalten Jahreszeit den Winterdienst beauftragen. Ist es wirklich notwendig und wo gibt es Ausnahmen?
Wie finden Sie heraus, ob Sie sich auf einer Privatstraße befinden?
Sie können auch die Grundstücksgrenze überprüfen, um zu sehen, ob sie eingezäunt ist, aber möglicherweise gibt es eine Einfahrt, an der Sie stehen, die Sie zuerst passieren müssen. Wenn Sie Schilder mit der Aufschrift „Privatgrundstück“ sehen, ist es wahrscheinlich, dass die Straße jemandem gehört und privat ist.
Wer darf wann einen Privatweg oder eine Privatstraße benutzen?
Das Wegerecht privater Straßen unterscheidet sich von den öffentlichen Straßen. Ein Wegerecht von Privatwegen liegt vor, wenn der Eigentümer einer anderen Person die Erlaubnis erteilt, sein Eigentum zu nutzen. Diese Erlaubnis kann auch ganz einfach durch ein Anliegen an den Eigentümer entstehen.
Welche Besonderheiten gelten für Privatwege?
Bei Privatstraßen und -wegen liegt vieles in der Hand des Eigentümers. Solange es keine halböffentliche Straße ist, die vom allgemeinen Verkehr genutzt wird, tritt auch die Straßenverkehrsordnung außer Kraft. Die Gemeinde steht nicht in der Verantwortung einen Winterdienst durchzuführen.
Was sind die möglichen Strafen für die Nichtdurchführung des Winterdienstes auf Ihren Privatwegen für Ihre Anlieger?
Wenn sich Schnee und Eis auf Straßen ansammeln, werden sie rutschig und gefährlich. Dies kann zu Unfällen führen, die zu schweren Verletzungen führen. Es könnte zum Beispiel zu einem Autounfall mit schwerwiegenden Folgen wie Lähmungen oder Hirnschäden kommen. Darum muss auch ein Eigentümer von Privatwegen und -straßen um einen Winterdienst kümmern, um seiner Verkehrssicherungspflicht für seine Anlieger nachzukommen. Falls ein Unfall aufgrund des unsicheren Privatwegs entsteht, kann es schnell zu Schmerzensgeldansprüchen kommen.
In welcher Situation können Sie sich vom Schneeräumen und Streuen befreien?
Nicht immer muss eine Privatstraße vom Eigentümer von Schnee und Eis befreit werden. Es ist möglich, Warnschilder zu verwenden, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar sind, um anzuzeigen, dass es auf diesem Grundstück keinen oder nur einen eingeschränkten Winterdienst gibt. Laut Oberlandesgericht Hamm (AZ 6 U 178/12) ist das vor allem sinnvoll, wenn der Privatweg kaum vom allgemeinen Verkehr genutzt wird. So kann man den Winterdienst vom Eigentümer nicht erzwingen. Ob das Schild dann ausreicht hängt jedoch ganz von den Umständen ab. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ 4 U 64/03-116) entschied zum Beispiel, dass ein Winterdienst verpflichtend ist, wenn es sich um den einzigen Zugang zum Grundstück handelt. Doch auch Fußgängern wird eine Mitschuld angerechnet, wenn Sie das Warnschild einfach ignorieren.
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